AGB für Events
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Events
Gopelikan GmbH
für öffentliche Events, veranstaltet auf öffentlichen oder privaten Flächen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsbeziehungen, die zwischen der Gopelikan GmbH (Veranstalterin) und Ausstellern oder Besuchern im Rahmen von öffentlichen Events (nachfolgend „Veranstaltung“) abgeschlossen werden.
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Eine Veranstaltung kann auf öffentlichen oder privaten Flächen stattfinden (z. B. Einkaufszentren, öffentliche Plätze, private Hallen, etc.).
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Abweichende Bedingungen der Aussteller oder Besucher werden nur anerkannt, wenn die Gopelikan GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragspartner & Vertragsschluss
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Vertragspartner sind auf Ausstellerebene die Gopelikan GmbH und der Aussteller; auf Besucherebene gilt der Besucher als Nutzer der Veranstaltung.
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Ein Ausstellungsvertrag kommt zustande, sobald die Gopelikan GmbH die schriftliche Anmeldung des Ausstellers angenommen hat oder durch Ausführung der Ausstellerleistung bestätigt wurde.
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Ein Besuchervertrag (sofern relevant, z. B. Kauf von Eintrittskarten etc.) kommt zustande mit dem Erwerb des Tickets bzw. der Zulassung zur Veranstaltung durch die Gopelikan GmbH.
3. Pflichten der Aussteller
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Der Aussteller hat alle für seine Teilnahme erforderlichen Genehmigungen, behördlichen Erlaubnisse, Versicherungen und Sicherheitsvorkehrungen auf eigene Kosten zu besorgen.
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Der Aussteller sorgt dafür, dass seine Präsentation, Waren, Stände, Ausrüstung und Personal den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z. B. Arbeitsschutz, Brandschutz, Hygiene, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, etc.).
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Der Aussteller hat für die Einhaltung der jeweiligen Hausordnung bzw. Platzordnung zu sorgen, sowie der Anweisungen des Veranstalters und ggf. Sicherheits- oder Ordnungspersonals.
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Der Aussteller trägt die Kosten für Auf- und Abbau, Reinigung seines Standbereichs und Rückführung des Geländes in den ursprünglichen Zustand, insofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Pflichten der Besucher
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Besucher haben die Anweisungen des Veranstalters, der Ordnungskräfte, der Sicherheitskräfte und der Hausverwaltung zu befolgen.
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Protokolle und Hinweise zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind zu beachten.
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Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor; Besucher, die gegen Regeln verstoßen oder Sicherheitsrisiken darstellen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
5. Preise, Zahlung, Stornierung
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Für Aussteller werden Standgebühren, Gebühren für Strom, Wasser, Müllentsorgung, ggf. Reinigung etc. gesondert vereinbart.
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Zahlungsbedingungen: Fälligkeit, Anzahlung und Restzahlung sind im Ausstellervertrag geregelt.
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Bei Rücktritt des Ausstellers gelten gesonderte Rücktrittsregelungen (z. B. Fristen, ggf. Rücktrittskosten), die im Vertrag festgelegt sind.
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Eintrittspreise oder Ticketgebühren für Besucher werden vom Veranstalter festgesetzt; mögliche Ermäßigungen etc. sind gesondert geregelt.
6. Rechte des Veranstalters
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Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichem Grund Änderungen am Ablauf, an Standplätzen, am Zeitplan oder am Veranstaltungsort vorzunehmen, soweit dadurch die Veranstaltung als solche nicht wesentlich betroffen wird.
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Der Veranstalter kann einzelne Leistungen ganz oder teilweise streichen, wenn dies unvorhersehbar oder unvermeidlich ist (z. B. höhere Gewalt, behördliche Auflagen).
7. Haftung, Haftungsausschluss
7.1 Haftung gegenüber Ausstellern
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Der Veranstalter haftet für Schäden, die Aussteller durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gopelikan GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den in der Regel vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
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Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung von Ausstellerobjekten/Gegenständen oder Ausrüstung übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
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Der Aussteller verpflichtet sich, eine geeignete Versicherung (z. B. Haftpflicht, Sach‑ und ggf. Veranstaltungsausfallversicherung) auf eigene Kosten zu unterhalten.
7.2 Haftung gegenüber Besuchern
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Für Schäden an Leib und Leben haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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Bei Sach‑ und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei leichter Fahrlässigkeit, soweit wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, mit Beschränkung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
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Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Mitwirkende, Aussteller oder sonstige Dritte verursacht wurden, wenn diese nicht ausdrücklich als Erfüllungsgehilfen bekannt sind oder vom Veranstalter kontrolliert werden.
8. Versicherung und Sicherheitsvorkehrungen
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Der Aussteller muss auf eigene Kosten über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen, die Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden abdeckt.
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Der Veranstalter sorgt für eine angemessene allgemeine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sowie ggf. besondere Versicherungen (z. B. bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko).
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Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Erste Hilfe, Brandschutz, Sicherheitsdienst) werden vom Veranstalter geregelt, soweit nicht anders vereinbart.
9. Datenschutz
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Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Ausstellern und Besuchern zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.
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Der Aussteller ist verpflichtet, selbst sicherzustellen, dass er ggf. personenbezogene Daten seiner eigenen Besucher oder Standkontakte rechtskonform erhebt und verarbeitet.
10. Bilder, Medien, Werbung
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Der Veranstalter darf Fotos, Video‑ und Tonaufnahmen von der Veranstaltung zum Zweck der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation machen und nutzen. Die Aussteller und Besucher erklären sich mit dem Betreten der Veranstaltung mit dieser Nutzung einverstanden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen.
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Der Aussteller gestattet dem Veranstalter, sein Logo, Abbildungen seines Standes und seiner Waren in Werbematerialien und Social Media einzusetzen, soweit hierfür keine gesonderte Vergütung vereinbart ist oder dies ausgeschlossen wurde.
11. Höhere Gewalt, Unvorhersehbare Ereignisse
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Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, amtliche Anordnungen) entbinden beide Parteien von der Leistungspflicht soweit, wie die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar geworden ist.
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Bei Vorliegen solcher Ereignisse kann der Veranstalter entscheiden, ob und wie die Veranstaltung verschoben, abgesagt oder in anderer Form durchgeführt wird. Ansprüche auf Ersatz von entgangener Teilnahme entstehen nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
12. Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
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Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gopelikan GmbH.
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